Pflege im Alter – frühzeitig Unterstützung fordern
Beigetragen von Gabi am 2. Dezember 2011
Beim Älterwerden kommt jeder Mensch irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er merkt, dass es allein nicht weiter geht. Viele ältere Menschen sind leider zu stolz dazu, sich und ihren Angehörigen einzugestehen, dass sie von nun an Hilfe bei der Bewältigung des Alltags benötigen. Aus diesem Grund ist es auch die Aufgabe der Verwandten, zu erkennen, ab wann man sich externe Hilfe holen sollte. Schließlich ist Pflege im Alter nichts, wofür man sich schämen müsste. Auch können die Verwandten bei der Antragstellung für eine Pflegestufe helfen.
Beantragung der Pflegestufe
Ob der Pflegebedürftige selbst oder seine Angehörigen den Antrag für ihn stellen, ist nicht von Bedeutung. Will man eine Pflegestufe beantragen, so muss man bei der Pflegekasse einen Einstufungsantrag stellen. Meist erfolgt die Weitervermittlung an die Pflegekasse dabei über die eigene Krankenkasse. Für die Stellung des Antrages ist keine Form vorgegeben, jedoch ist die schriftliche der mündlichen Form aus rechtlichen Gründen vorzuziehen. Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, so wird die Pflegebedürftigkeit über den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung durchgeführt. Im Anschluss erhält man eine schriftliche Einschätzung, welche zudem mögliche Pflegeformen empfiehlt. Ebenfalls enthält das Schreiben Angaben dazu, welche finanziellen Leistungen man von der Pflegekasse bei der jeweiligen Pflegestufe und -form erhalten wird. Stimmt man nicht mit der Einschätzung der Pflegekasse überein, kann man Widerspruch gegen die Einstufung einlegen. Zudem kann man die Pflegestufe bei Bedarf durch ein Wiederholungsgutachten erhöhen lassen.
Diese Pflegearten gibt es
Es gibt dreierlei Pflegearten, für welche man von der Pflegekasse finanzielle Unterstützung erhalten kann. Diese sind die ambulante Pflege, die stationäre Pflege sowie das Pflegegeld. Bei letzterer Variante bekommt man finanzielle Mittel, um selber eine Pflege zu organisieren. Die ambulante Pflege findet zu Hause bei der pflegebedürftigen Person statt. Der große Vorteil ist hier, dass die Person bei jener Form von Pflege im Alter nicht aus ihrer gewohnten Umgebung herausgerissen wird. Das Leistungsspektrum der ambulanten Pflegedienste ist dabei breit. So kann man Dienste der Kranken- und Grundpflege in Anspruch nehmen oder einfach ein wenig Hilfe im Haushalt beim Einkaufen oder Saubermachen bekommen. Bei den Pflegestufen 1 und 2 kommt stundenweise eine Person des ambulanten Pflegedienstes vorbei, bei Pflegestufe 3 erhält man hingegen eine Betreuung rund um die Uhr. Ist eine ganztägige Betreuung des Pflegebedürftigen notwendig, so kann auch die stationäre Pflege in einem Alten- oder Pflegeheim eine geeignete Lösung sein. Dort steht neben der medizinischen Versorgung die Eingliederung in das soziale Leben im Vordergrund, sodass auch im hohen Alter noch einmal soziale Kontakte geknüpft werden können.
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